Die Digitale Bibliothek und ihr Recht

Fast nebenbei bemerkte Sebastian Thrun, Gründer von Googles Forschungslabor “X” und der Online-Universität Udacity in einem Interview, dass die Geisteswissenschaften den Anschluss an die rasante Entwicklung in den Naturwissenschaften verlieren.

“Sie entwickeln zum Beispiel keine Theorie der neuen Medien.”1 Ganz so hinterher sind die Geisteswissenschaften jedoch nicht. Immer häufiger steht der Einfluss digitaler Medien und Social Media im Fokus  kulturwissenschaftlicher Studien und Tagungen. Neben unserer diesjährigen Dresden Summer School widmen sich zahlreiche Forschunsverbünde diesem Thema. Unter anderen stellt sich im September 2012  die Universität zu Köln die Frage, inwieweit künftigen Generationen die Digitalia der Gegenwart als historische Quelle und als Zeugnisse unsrer Kultur zur Verfügung stehen werden.

Sie fasst ihr Thema wie folgt zusammen: Rechtliche Schwierigkeiten, die sich beim Aufbau eines digitalen kulturellen Gedächtnisses ergeben, sind bisher noch unzureichend bedacht. Sicher ist hierbei nur, dass sich die Rahmenbedingungen, Informationen und kulturelle Äußerungen zu speichern, gegenüber dem analogen Zeitalter mit seinen vornehmlich gedruckten Medien grundlegend geändert haben. Der Grund hierfür liegt zum einen in dem gewaltigen Öffentlichkeitspotenzial, insbesondere von Online-Publikationen, zum anderen in dem schlichten Umstand, dass Digitalia bei ihrer Nutzung stets eine Vervielfältigung erfahren und damit das Urheberrecht berühren. Aus unterschiedlichen Perspektiven sollen auf der Tagung Die Digitale Bibliothek und ihr Recht – ein Stiefkind der Informationsgesellschaft? Kulturwissenschaftliche Aspekt, technische Hintergründe und rechtliche Herausforderungen des digitalen kulturellen Speichergedächtnisses die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden, die beim Aufbau eines digitalen kulturellen Speichergedächtnisses zu beachten sind. Insbesondere soll untersucht werden, ob die rechtliche Seite der digitalen Bibliothek künftig größerer Aufmerksamkeit bedarf, damit die bewährte Gedächtnis- und Erinnerungskultur der Gegenwart nicht in Zukunft durch eine vom Recht verordnete Amnesie des Digitalen abgelöst wird.

Die Tagung ist eine Zusammenarbeit der Universität zu Köln mit dem Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen (HBZ), der Universitäts- und Stadtsbibliothek Köln und der Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften an der Universität. Während der ganzen Tagung informieren das HBZ sowie die Firma ImageWare über technische und organisatorische Fragen der Digitalisierung und digitalen Langzeitarchivierung. Weitere Informationen können Sie dem Tagungsprogramm entnehmen.

 

1 Vgl. Uwe Ebbinghaus: Veränert er die Welt?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. August 2012, N3. 190, S. 25. Vgl. auch http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/sebastian-thrun-stanford-university-lehrt-wie-vor-1000-jahren-a-817889.html

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kerstin Küster (30. August 2012). Die Digitale Bibliothek und ihr Recht. Dresden Summer School. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/ny1g


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