Rezensieren – Kommentieren – Bloggen

Bloggen ist unter Geisteswissenschaftlern selten gern gesehen. Kritisch wird das freie Publizieren, das schnelle und subjektive Posten und die Gefahr des Verlusts des wissenschaftlichen Wertes beklagt. Dieser Angst stehen mittlerweile eine Reihe von etablierten und motivierten jungen Wissenschafltern und Kulturexpertinnen entgegen, die zeigen, dass “Open Access” und das gemeinsame Diskutieren im Netz eine sinnvolle und eine neue Art der Wissenschaftskommunikationsform darstellt. Um diesen neuen Kommunikationsweg zu stärken und zu erproben hatten wir für die Dresden Summer School 2012 dieses Blog angelegt und waren gespannt, wie es von den Teilnehmer mit Leben gefüllt wird. Am Ende der DSS 2012 haben wir beschlossen, das Blog auf Wunsch der Teilnehmer weiter zu füllen, denn ein bestehendes funktionierendes Netzwerk sollte ausgebaut und nicht ad acta gelegt werden.

Interessant dürfte in diesem Zusammenhang nun die Auswertung des 5. Forums Wissenschaftskommunikation, das dieser Tage in Dresden stattfindet, denn indes beschäftigen sich alle großen Gedächtnisinstitutionen mit der Digitalisierung und den sich verändernden Kommunikation zwischen Wissenschaftlern aber auch den Nutzern von Kultur und Forschung sei es im Museum, der Universität, dem Archiv oder der Bibliothek. Unter dem Titel  “Rezensieren – Kommentieren – Bloggen. Wie  kommunizieren Geisteswissenschaftler in der digitalen Zukunft?” lädt die Bayerische Staatsbibliothek Ende Januar 2013 nach München ein.  Dazu haben die Veranstalter weit im Voraus auf hypotheses einen Wissenschaftsblog angelegt und eine rege Comunity gebildet. Während der Tagung können sich Anwesende wie Interessierte von außen an der Debatte mit Hilfe einer Twitter-Wall beteiligen. Zudem bleibt der Blog bestehen, in dem Veranstalter und Referenten bereits jetzt mit Ihnen über die Themen der Tagung diskutieren. Wir werden die Veranstaltung auch auf unserem Blog mit einem RSS Feed rege begleiten.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

 

Publikation: “Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände”

In der zweiten Woche der Summer School wurden in einem kurzen Vortrag von Dr. Anne Lauber-Rönsberg vom Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und  Medienrecht an der Juristischen Fakultät der TU Dresden auch rechtliche Aspekte erörtert, u.a. zum Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht. Das Thema stieß bei den Teilnehmern auf großes Interesse, da man im Arbeitsalltag in Museen und Archiven häufig mit Fragestellungen und Problemen zu diesen rechtlichen Fragen konfrontiert ist. Die Autorin Katharina Garbers-von Boehm behandelt die Thematik in ihrer Publikation “Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände. Unter besonderer Berücksichtigung des Urheberrechts” (Baden-Baden: NOMOS 2011) u.a. auch in Hinblick auf Datenbanken und Digitalisierung. Eine ausführliche Rezension von Klaus Graf findet sich auf arthistoricum.net.

 

Handyverbot oder “Wie ich trotz Jeans in die Gemäldegalerie Alte Meister gelassen wurde”

Versucht man in der Galerie Alte Meister  sich mit Hilfe eines Telefons Notizen zu machen, wird man schnell aber bestimmt darauf hingewiesen, dass die Benutzung von Telefonen oder Tablets dort nicht gestattet ist. Wiederkehrendes Argument ist: “Das ist wie eine Kirche hier.” Was ist damit gemeint und wieso das Verbot?

Bringen  Telefone oder Rechner Aktivitäten in die heiligen Hallen des Museums, die ohne technische Unterstützung nicht möglich wären? Fotografieren:  ist ohnehin verboten. Lautes Sprechen: wäre auch analog möglich und verbietet sich durch die Etikette. Übersetzen von Wörtern: können nicht-deutschsprachige Besucher mit mitgebrachten Wörterbuchern erledigen. Einholen von Informationen: geschieht, wie vielfach zu beobachten ist, qua Audioguide, Reiseführer in Buchform oder freundliche Mitarbeiter des Museums.

Wenn also all diese Aktivitäten keineswegs durch die Technik in das Museum gebracht werden, sondern dort schon praktiziert werden, wo ist dann das Problem mit den Geräten? Schäden an den Bildern oder Irritationen der Überwachungstechnik  durch Strahlung oder Elektrosmog sind schließlich nicht zu befürchten, das bestätigt sogar das Museumspersonal.

Nein, der Grund ist, “es ist wie eine Kirche hier.” Das Museum wird zu einem sakralen Ort erklärt, dessen besonderer Status gewahrt bleiben soll. Von Telefonen und Tablets wird vermutet, dass sie per se mit dieser quasi-Transzendenz unvereinbar sind. Die Angst ist, dass die bloße Anwesenheit von Technik die Außeralltäglichkeit der Galerie zerstört: “Wenn einer anfängt, dann benutzen das hier alle.” Dieser Auffassung wiird allerdings nicht konsequent gefolgt, da für die Ausstellung Die Sixtinische Madonna. Raffaels Kultbild wird 500 eine App angeboten wurde.

Eine weitere Befürchtung sind Verstöße gegen das Urheberrecht. “Nicht alle Besucher”, so erfährt man, “wissen, dass sie Fotos nicht einfach ins Internet stellen können, ohne Rechte zu verletzen.” Da das Fotografieren allerdings ohnehin verboten ist und die Rechtsverstöße ja in der individuellen Verantwortung der Besucher liegen, ist das vorbeugende Verbot bestimmter Geräte wenig nachvollziehbar.

Grundlegend für das Technik- und Selbstverständnis der Alten Meister scheint jedoch der Einwand, die Technik würde die Konzentration auf die Kunst vermindern. Anders als Audio-Guides (die bei Maximallautstärke eine erhebliche Lärmbelästigung darstellen können) und Führungen, deren Teilnehmer dem nichts ahnenden Betrachter der Werke unvermittelt den Blick verstellen können, würden Telefone und Tablets auch nicht-kunstbezogene Beschäftigungen erlauben. Ganz anderer Fall als das Gespräch eines Pärchens, dass sich von den Bildunterschriften der Renaissance-Gemälde Inspiration für die Namensgebung ihres Nachwuchses inspirieren lassen wollte–

Was in der Gemäldegalerie Alte Meister zur Zeit mit Strenge durchgesetzt wird, ist eine Einschränkung der Freiheit, mit Hilfe von Technik auf Informationen zuzugreifen, die  nicht von den Ausstellungsmachern bedacht und ausgewählt wurden. Das wenig überzeungende Argument ist eine Störung der Sakralität dieses “Heiligthumes der Kunst”. Da von den Besuchern  analoge (d.h. gedruckte oder menschliche) Informations- und Störquellen durchaus in Verwendung genommen dürfen, bleibt nach dem Besuch des Museums der Eindruck, dass es sich um eine rein ästhetische Entscheidung handelt.

Beim Hinausgehen auf die Straße war ich daher nachträglich verwundert, dass ich mit Jeans bekleidet überhaupt in die heiligen Hallen vorgelassen worden war.

 

Kunst vs. Digitalisierung

Und immer wieder Benjamin. Auch das Zeitalter der Digitalisierung stellt eine Bedrohung für das originäre Kunstwerk und seine Aura dar, zumindest begegnet man dieser Vorstellung wieder überall, wenn über die Möglichkeiten und Gefahren der digitalen Technologien für Kunstwerke und Kulturgüter in Bibliotheken, Museen und Archive gesprochen wird. Da frag sich die junge Wissenschaftlerin der Generation Y, ob sich in den letzten Jahrzehnten der Theoriebildung so wenig getan hat, dass sein Text „Das Kunstwerk in Zeitalter seiner Reproduzierbarkeit“ und seine These vom Verlust der Aura als „einmalige Erscheinung einer Ferne so nah sie sein mag“ immer noch als grundlegend gilt. Sicher ist zumindest, dass die Reduktion seines Textes auf den Begriff der Aura, die Weitsicht seines Textes und meines Erachtens wesentlich spannendere Gedanken ausser acht gelassen hat. Angesichts der Turns, die seit den 90ern die Geisteswissenschaften heimsuchen und sich offensichtlich an den von Richard Rorty geprägten “Lingustic Turn” anlehnen, sollte man sich Benjamins Text noch mal genauer anschauen. Denn schon Benjamin bemerkte, dass mit Erfindung der Fotografie, „der Prozeß bildlicher Reproduktion so ungeheuer beschleunigt, daß er mit dem Sprechen Schritt halten konnte.“ Für ein ernsthaftes Nachdenken über einen Iconic oder Pictorial Turn sollte man dies beachten. Benjamin machte nämlich darauf aufmerksam, dass „innerhalb großer geschichtlicher Zeiträume sich mit der gesamten Daseinsweise der menschlichen Kollektiva auch die Art und Weise ihrer Sinneswahrnehmung [verändert]. Die Art und Weise, in der die menschliche Sinneswahrnehmung sich organisiert – dass Medium, in dem sie erfolgt – ist nicht nur natürlich sondern auch geschichtlich bedingt.“ In dem Sinne sollte auch der Verlust der Aura für betrachtet werden. Es geht bei Benjamins Text nicht nur um die Entwertung der der Kunst oder des Kulturprodukts. Es geht hier um etwas, was im nietzeanischen Sinne als eine Umwertung aller Werte betrachtet werden kann. Hierarchische Strukturen, die sich über Kunst und Kulturobjekte definierten, werden umgewältzt. Die Loslösung vom Ritual und die Überführung zu den Massen, das Ausbilden der Kulturindustrie hat letztlich, die Wertschätzung von immaterieller Information über das materiellem Ding befördert. In diesem Sinne kann das Beklagen des Verlustes der Aura und der Ruf nach Experten und die Angst vor der Crowd, als ein letzter Aufschrei gewertet werden von jenen, die den Autor und ihre Autorität nicht an den Leser und User verlieren möchten.

Freiheit oder Ausverkauf?

Im aktuellen ICOM-Deutschland Mitteilungsblatt kommentiert Gerhard Pfennig die Debatte um das Urheberrecht in Verbindung mit dem artproject von Google und der europäischen digitalen Bibliothek Europeana.

Der ehemalige Geschäftsführende Vorstand der VG Bild-Kunst macht in seinem jüngsten Artikel auf eine Offensive der Europäischen Union aufmerksam. Mit dieser Offensive gibt die EU der immer lauter werdenden Forderung nach dem freien Zugang zu Kultur und Wissen nach.  So sollen Museen des öffentlichen Sektors verpflichtet werden, Informationen und die Ergebnisse ihrer wissenschaftlicher Arbeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Fragen nach Drittmittel finanzierten Forschungsergebnissen, dem Verhältnis von privatrechtlich organisierten zu öffentlichen Museen und dem Umgang mit Rechten von Autoren und noch urheberrechtlich geschützter Künstler bleiben in der Stellungnahme der EU unbeantwortet. Pfennig hebt in seinem Artikel hervor, dass es ihm keineswegs um das Vorenthalten von Wissen gegenüber einer interessierten Öffentlichkeit geht, sondern er klagt die Vermarktung des eventuell bald kostenlos zu beziehenden Wissens durch die konkurrierenden Kulturwirtschaft an. In Zeiten enger Kassen ermahnt der Staat öffentliche Einrichtungen, wie Museen, Bibliotheken, Archive und Universitäten wirtschaftlich zu arbeiten. Die gleichzeitige Forderung das einzige Gut, die Produktion von Wissen, kostenlos zur Verfügung zu stellen, zwingt die Kulturinstitutionen in einen Spagat, der über kurz oder lang schmerzhaft sein wird. Den vollständigen Artikel finden Sie auf den Seiten 6 und 7 in den aktuellen ICOM Deutschland Mitteilungen 2012.

Gerhard Pfennig ist Honorarprofessor an der Universität Mainz. Bis Ende 2011 war er als Geschäftsführender Vorstand der VG Bild-Kunst und im Vorstand der Stifung Kunstfonds zur Förederung der zeitgenössischen bildenden Kunst tätig. Pfennig hat sich auf die Entwicklung des Urheberrechts in den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie und Film spezialisiert. Er ist u.a. Autor der Bücher :

Gerhard Pfennig: Kunst, Markt und Recht. Einführung in das Recht des Kunstschaffens und der Verwertung von Kunst,  Wien / München 2009 (Berliner Bibliothek zum Urheberrecht, Bd.  7).

 

 

 

 

Gerhard Pfennig: Museen und Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Leitfaden für die Museumspraxis, Berlin 2009 (Berliner Schriftenreihe zur Museumsforschung, Bd. 26).

 

 

 

 

Die Digitale Bibliothek und ihr Recht

Fast nebenbei bemerkte Sebastian Thrun, Gründer von Googles Forschungslabor “X” und der Online-Universität Udacity in einem Interview, dass die Geisteswissenschaften den Anschluss an die rasante Entwicklung in den Naturwissenschaften verlieren.

“Sie entwickeln zum Beispiel keine Theorie der neuen Medien.”1 Ganz so hinterher sind die Geisteswissenschaften jedoch nicht. Immer häufiger steht der Einfluss digitaler Medien und Social Media im Fokus  kulturwissenschaftlicher Studien und Tagungen. Neben unserer diesjährigen Dresden Summer School widmen sich zahlreiche Forschunsverbünde diesem Thema. Unter anderen stellt sich im September 2012  die Universität zu Köln die Frage, inwieweit künftigen Generationen die Digitalia der Gegenwart als historische Quelle und als Zeugnisse unsrer Kultur zur Verfügung stehen werden.

Sie fasst ihr Thema wie folgt zusammen: Rechtliche Schwierigkeiten, die sich beim Aufbau eines digitalen kulturellen Gedächtnisses ergeben, sind bisher noch unzureichend bedacht. Sicher ist hierbei nur, dass sich die Rahmenbedingungen, Informationen und kulturelle Äußerungen zu speichern, gegenüber dem analogen Zeitalter mit seinen vornehmlich gedruckten Medien grundlegend geändert haben. Der Grund hierfür liegt zum einen in dem gewaltigen Öffentlichkeitspotenzial, insbesondere von Online-Publikationen, zum anderen in dem schlichten Umstand, dass Digitalia bei ihrer Nutzung stets eine Vervielfältigung erfahren und damit das Urheberrecht berühren. Aus unterschiedlichen Perspektiven sollen auf der Tagung Die Digitale Bibliothek und ihr Recht – ein Stiefkind der Informationsgesellschaft? Kulturwissenschaftliche Aspekt, technische Hintergründe und rechtliche Herausforderungen des digitalen kulturellen Speichergedächtnisses die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden, die beim Aufbau eines digitalen kulturellen Speichergedächtnisses zu beachten sind. Insbesondere soll untersucht werden, ob die rechtliche Seite der digitalen Bibliothek künftig größerer Aufmerksamkeit bedarf, damit die bewährte Gedächtnis- und Erinnerungskultur der Gegenwart nicht in Zukunft durch eine vom Recht verordnete Amnesie des Digitalen abgelöst wird.

Die Tagung ist eine Zusammenarbeit der Universität zu Köln mit dem Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen (HBZ), der Universitäts- und Stadtsbibliothek Köln und der Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften an der Universität. Während der ganzen Tagung informieren das HBZ sowie die Firma ImageWare über technische und organisatorische Fragen der Digitalisierung und digitalen Langzeitarchivierung. Weitere Informationen können Sie dem Tagungsprogramm entnehmen.

 

1 Vgl. Uwe Ebbinghaus: Veränert er die Welt?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. August 2012, N3. 190, S. 25. Vgl. auch http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/sebastian-thrun-stanford-university-lehrt-wie-vor-1000-jahren-a-817889.html